
BGH stärkt Fernunterricht und Verbraucherschutz:
Was Online-Coaches jetzt wissen müssen
Ein Urteil, das die Branche verändert:
Der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 109/24) hat entschieden: Viele Online-Coachings sind rechtlich gesehen Fernunterricht – und damit zulassungspflichtig. Ohne Genehmigung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) sind Verträge nichtig – Kund:innen können selbst Jahre später ihr Geld zurückverlangen.
👉 Standardisierte Online-Kurse, Coachings oder Mentoring-Programme. Entscheidend hierbei: dass vordefinierte Inhalte/Lernziele für alle Teilnehmer gelten und nicht bloß individuelle Beratung erfolgt.
👉 Mehrmonatige Online-Programme mit gemischten Formaten, z.B. Video-Lektionen, Webinare/Live-Calls und schriftliches Material, kombiniert mit Betreuungsangebot. Solche hybriden E-Learning-Formate erfüllen in der Regel alle Fernunterricht-Merkmale.
👉 Angebote mit regelmäßigen Online-Meetings oder Q&A-Sessions, die oft zusätzlich aufgezeichnet oder durch asynchrone Inhalte ergänzt werden. Viele Coaching-Programme setzen auf eine Mischung aus Live-Betreuung und On-Demand-Lerninhalten – auch diese fallen jetzt klar unter das FernUSG.
👉 Programme mit irgendeiner Form von Lernerfolgskontrolle: z.B. Hausaufgaben mit Feedback, Quiz/Tests, Abschlusszertifikat oder schlicht der vertraglichen Zusicherung, dass Fragen gestellt und beantwortet werden dürfen. Schon eine einzelne solche Kontrollmöglichkeit macht den Vertrag zum Fernunterricht.
👉 Online-Trainings unabhängig vom Teilnehmerkreis: Egal ob das Angebot sich an Verbraucher oder Unternehmer richtet – B2C und B2B-Coachings unterliegen gleichermaßen der ZFU-Pflicht, sofern die Fernunterricht-Kriterien erfüllt sind. Der BGH stellt klar, dass auch Selbstständige und angehende Unternehmer den Schutz des FernUSG genießen - nicht nur Verbraucher.
- Die meisten Programme mit Videos, Live-Calls und „Lernzielen“ fallen ab sofort unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
- Auch B2B-Angebote an Selbstständige und Unternehmer sind betroffen.
- Ohne Zulassung drohen Rückforderungen, Abmahnungen und Bußgelder.
Gleichzeitig ist klar: Das Urteil bringt Rechtssicherheit – und schützt Teilnehmende vor undurchsichtigen Angeboten.
Der Bundesverband der Fernstudienanbieter begrüßt das Urteil ausdrücklich. Es stärkt den Verbraucherschutz, schafft Klarheit – und fördert Qualität in der digitalen Weiterbildung.
✅ Es schützt Teilnehmende – unabhängig davon, ob sie Verbraucher:innen oder Selbstständige sind.
✅ Es schafft Fairness am Weiterbildungsmarkt – zwischen zugelassenen Anbietern und solchen ohne pädagogisches Konzept.
✅ Es stärkt die Bedeutung des FernUSG als Qualitätsinstrument – nicht als Hürde, sondern als Rahmen für seriöse Angebote.
✅ Es macht sichtbar, was viele längst leisten: Pädagogisch geplante, qualitätsgesicherte Fernlernangebote mit echten Lernzielen.
✅ Es grenzt ab, was kein Coaching mehr ist, sondern strukturierte Lehre – und das ist gut so.
Wir unterstützen Anbieter digitaler Bildungsformate und bieten First Level Support!
Webinar:
Fernunterricht oder nicht? – Was das BGH-Urteil jetzt für Bildungsanbieter bedeutet
📅 Termin: Donnerstag, 14. August 2025
🕐 Uhrzeit: 11:00 bis 12:30 Uhr
📍 Online – kostenfrei, aber mit Anmeldung
Das erwartet Sie:
- Einordnung des BGH-Urteils: Was wurde entschieden – und was nicht?
- Zulassungspflicht: Wie erkenne ich, ob mein Angebot betroffen ist?
- Handlungsbedarf: Welche Schritte sind jetzt sinnvoll oder notwendig?
👉 Jetzt zum Webinar anmelden und Platz sichern
Webinar:
Rechtskonform zum Fernunterricht - Ihr Weg zur ZFU-Zulassung
📅 Termin: Donnerstag, 28. August 2025
🕐 Uhrzeit: 11:00 bis 12:30 Uhr
📍 Online – kostenfrei, aber mit Anmeldung
Sie planen ein Fernunterrichtsangebot oder setzen bereits eines um? Dann ist dieses 90-minütige Webinar genau das Richtige für Sie. In dieser kompakten Online-Veranstaltung erhalten Bildungsanbieter einen umfassenden Überblick über den gesamten Zulassungsprozess nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Praxisnah erläutern wir die konkreten Anforderungen, die erforderlichen Dokumente sowie typische Stolperfallen auf dem Weg zur Zulassung.
Unser Ziel: Ihnen Sicherheit im Verfahren geben, Transparenz schaffen – und zeigen, wie der Verband Sie mit konkreten Unterstützungsangeboten begleiten kann. Wir laden Sie herzlich ein zu unserem kostenfreien Infowebinar am 28.08.2025 um 11:00 Uhr.
➕ Die ZFU und das FernUSG...
➕ Positionspapier des Verbandes zur Modernisierung des FernUSG
Sie sind unsicher, ob Ihr Angebot unter das FernUSG fällt? Wir helfen weiter!
📞 Telefon: 030-767 586 970
✉️ Mail: geschaeftsstelle@fernstudienanbieter.de
Stand: Sommer 2025