
BGH stärkt Fernunterricht und Verbraucherschutz:
Was Online-Coaches jetzt wissen müssen
Ein Urteil, das die Branche verändert:
Der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 109/24) hat entschieden: Viele Online-Coachings sind rechtlich gesehen Fernunterricht – und damit zulassungspflichtig. Ohne Genehmigung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) sind Verträge nichtig – Kund:innen können selbst Jahre später ihr Geld zurückverlangen.
👉 Standardisierte Online-Kurse, Coachings oder Mentoring-Programme. Entscheidend hierbei: dass vordefinierte Inhalte/Lernziele für alle Teilnehmer gelten und nicht bloß individuelle Beratung erfolgt.
👉 Mehrmonatige Online-Programme mit gemischten Formaten, z.B. Video-Lektionen, Webinare/Live-Calls und schriftliches Material, kombiniert mit Betreuungsangebot. Solche hybriden E-Learning-Formate erfüllen in der Regel alle Fernunterricht-Merkmale.
👉 Angebote mit regelmäßigen Online-Meetings oder Q&A-Sessions, die oft zusätzlich aufgezeichnet oder durch asynchrone Inhalte ergänzt werden. Viele Coaching-Programme setzen auf eine Mischung aus Live-Betreuung und On-Demand-Lerninhalten – auch diese fallen jetzt klar unter das FernUSG.
👉 Programme mit irgendeiner Form von Lernerfolgskontrolle: z.B. Hausaufgaben mit Feedback, Quiz/Tests, Abschlusszertifikat oder schlicht der vertraglichen Zusicherung, dass Fragen gestellt und beantwortet werden dürfen. Schon eine einzelne solche Kontrollmöglichkeit macht den Vertrag zum Fernunterricht.
👉 Online-Trainings unabhängig vom Teilnehmerkreis: Egal ob das Angebot sich an Verbraucher oder Unternehmer richtet – B2C und B2B-Coachings unterliegen gleichermaßen der ZFU-Pflicht, sofern die Fernunterricht-Kriterien erfüllt sind. Der BGH stellt klar, dass auch Selbstständige und angehende Unternehmer den Schutz des FernUSG genießen - nicht nur Verbraucher.
- Die meisten Programme mit Videos, Live-Calls und „Lernzielen“ fallen ab sofort unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
- Auch B2B-Angebote an Selbstständige und Unternehmer sind betroffen.
- Ohne Zulassung drohen Rückforderungen, Abmahnungen und Bußgelder.
Gleichzeitig ist klar: Das Urteil bringt Rechtssicherheit – und schützt Teilnehmende vor undurchsichtigen Angeboten.
Der Bundesverband der Fernstudienanbieter begrüßt das Urteil ausdrücklich. Es stärkt den Verbraucherschutz, schafft Klarheit – und fördert Qualität in der digitalen Weiterbildung.
✅ Es schützt Teilnehmende – unabhängig davon, ob sie Verbraucher:innen oder Selbstständige sind.
✅ Es schafft Fairness am Weiterbildungsmarkt – zwischen zugelassenen Anbietern und solchen ohne pädagogisches Konzept.
✅ Es stärkt die Bedeutung des FernUSG als Qualitätsinstrument – nicht als Hürde, sondern als Rahmen für seriöse Angebote.
✅ Es macht sichtbar, was viele längst leisten: Pädagogisch geplante, qualitätsgesicherte Fernlernangebote mit echten Lernzielen.
✅ Es grenzt ab, was kein Coaching mehr ist, sondern strukturierte Lehre – und das ist gut so.
Wir unterstützen Anbieter digitaler Bildungsformate und bieten First Level Support!
Webinar:
Fernunterricht oder nicht? – Was das BGH-Urteil jetzt für Bildungsanbieter bedeutet
📅 Termin: Donnerstag, 14. August 2025
🕐 Uhrzeit: 11:00 bis 12:30 Uhr
📍 Online – kostenfrei, aber mit Anmeldung
Das erwartet Sie:
- Einordnung des BGH-Urteils: Was wurde entschieden – und was nicht?
- Zulassungspflicht: Wie erkenne ich, ob mein Angebot betroffen ist?
- Handlungsbedarf: Welche Schritte sind jetzt sinnvoll oder notwendig?
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➕ Die ZFU und das FernUSG...
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