Die ZFU und das Fernunterrichtsschutzgesetz

DistancE-Learning ist die einzige Weiterbildungsform mit einem zuverlässigen Verbraucher:innenschutz. Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft und begutachtet seit 1977 DistancE-Learning-Angebote, die der beruflichen oder allgemeinen Bildung dienen, nach strengen Kriterien. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Lehrgänge so gestaltet sind, dass das angestrebte Lehrgangsziel erreichbar ist. Praxisbezug und Didaktik werden ebenso unter die Lupe genommen wie die Qualität der pädagogischen Betreuung und der Lernkontrollen.

Weiterhin schützt die Überprüfung der Kursverträge und des Werbeverhaltens der zurzeit rund 400 registrierten Anbieter die Verbraucher:innen vor Überraschungen nach Vertragsabschluss. Die anschließende Überprüfung der zugelassenen Fernlehrkurse im Abstand von drei Jahren stellt sicher, dass der Inhalt der Kurse immer dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.

Lediglich bei reinen Hobby-Kursen, die nur der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, ist keine staatliche Zulassung nötig.

Wer einen staatlich zugelassenen DistancE-Learning-Kurs belegt, hat unter anderem garantiert

  • 14 Tage Rücktrittsrecht vom Vertrag ohne Kosten und Risiko,
  • 3-monatiges Kündigungsrecht jederzeit nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss,
  • gleichbleibende Studiengebühren für die gesamte Dauer des Lehrganges.

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit Sitz in Köln ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG).