BILDUNGSPRÄMIE

Nachfolgeregelung vor dem Hintergrund des Auslaufens der aktuellen (3.) Förderstufe dringend nötig – keine Benachteiligung von mediengestützter Weiterbildung

 

Um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm „Bildungsprämie“ eingeführt. Zielgruppe dieses Programms sollen vor allem diejenigen sein, die bisher aufgrund ihres Einkommens die Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme nicht tragen konnten. Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung – auch eines Fernstudiums. 

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 €. 

Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, 

  • die befugt sind, in Deutschland zu arbeiten
  • die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind
  • die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über einen gültigen Arbeitsvertrag im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit verfügen
  • die über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (als gemeinsam Veranlagte 40.000 €) verfügen
  • deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die aufstockende Leistungen beziehen

Die aktuelle 3. Förderphase läuft zum 31.12.2022 aus. Eine Neu- bzw. Nachfolgeregelung steht noch nicht in Aussicht. 

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter sieht große Chancen in der aktuellen Regelung der Bildungsprämie, da zwar der Förderbetrag begrenzt ist, nicht aber der Lernumfang der Weiterbildungsmaßnahme. Mit der Bildungsprämie hat das BMBF folglich eine Fördermaßnahme geschaffen, die sich an engagierte, berufstätige Weiterbildungsinteressierte mit geringem Einkommen wendet und zudem vergleichsweise unbürokratisch zu nutzen ist. Gefördert werden können nachhaltige Weiterbildungsmaßnahmen, die einen „Aufstieg durch Bildung“ ermöglichen. Aufgrund der zeitlichen und örtlichen Flexibilität bietet sich speziell für diese Zielgruppe ein berufsbegleitendes Fernstudium an. 

Leider können bereits aktuell nicht mehr alle mediengestützten und nachhaltigen Weiterbildungsangebote genutzt werden, da aufgrund ihrer berufsbegleitenden Orientierung in Teilzeit die Laufzeit sowie die in der Regel kostenfreie aber vertraglich zugesicherte (Nach-)Betreuungszeit über den 31.12.2022 reicht.

Eine klare Neu- bzw. Nachfolgeregelung im Rahmen einer 4. Förderphase muss also dringend umgesetzt und auch kommuniziert werden. Gerade in der Phase der Post-Lockdown Maßnahmen sind solche einfachen arbeitsplatzerhaltenden und sichernden Maßnahmen arbeitsmarktpolitisch absolut sinnvoll.
 
Ansprechpartner für weitere Fragen:
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Stand: Frühjahr 2021