Nationale Bildungsplattform

Jetzt Qualitätsstandards für digitale Bildung definieren! 

 

Mit MILLA („Modulares Interaktives Lebensbegleitendes Lernen für Alle“) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde 2018 ein sehr ambitioniertes Projekt gestartet, um Weiterbildung unter den Bedingungen der Digitalisierung zentral zu steuern, die Finanzierung war jedoch nicht gesichert. Im Jahr 2020 wurde die Nationale Bildungsplattform (NBP) als Bestandteil der digitalen Bildungsoffensive der Bundesregierung angekündigt und 2021 im Rahmen einer Förderbekanntmachung des BMBF erläutert: Die Bildungsplattform soll als Meta-Plattform digitale Bildungsräume über alle Altersstufen und Bildungsbereiche hinweg schaffen und neben den digitalen Lehr- und Lernszenarien auch Leistungsnachweise sicher abbilden. Die Investitionen der Bundesregierung zielen in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung einer technisch-didaktisch getriebenen Infrastruktur ab. 

Seit mehr als fünf Jahrzehnten beobachtet der Bundesverband der Fernstudienanbieter, wie die Attraktivität und Akzeptanz von Fernunterricht und Fernstudium steigen! Das belegen die Zuwächse bei Anbietern, Kursangeboten, Teilnehmenden und Dienstleister:innen der Branche. Dabei wird das Potenzial von DistancE-Learning und digitaler Bildung hierzulande noch nicht annähernd ausgeschöpft. Gerade die Corona-Krise hat jüngst große Mängel und Versäumnisse vor allem im schulischen Bereich offengelegt. Zeitgleich haben sich Fernunterricht und Fernstudium mit ihren digitalen Elementen, wie sie vor allem in der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden, als krisensicher erwiesen. So ist es nur folgerichtig, dass der Ruf nach digitaler Bildung immer lauter wird. Politiker:innen und Entscheider:innen aus der Wirtschaft erkennen heute zunehmend die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens als zentrales Element von Standortentwicklung und Zukunftssicherung.

„Weiterbildung ist Chefsache“ – Der Bundesverband der Fernstudienanbieter begrüßt, dass die Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen das lebenslange Lernen und die berufliche Weiterbildung nachhaltig stärken will. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und struktureller Veränderungen des Arbeitsmarktes als Folgen der Digitalisierung bedarf es großer Investitionen, um die anstehenden Arbeitsmarkt-, Qualifikations- und Bildungsanforderungen zu bewältigen. Um die dringend notwendige Praxisorientierung von zukünftigen staatlichen Investitionen in der (Weiter-)Bildung sicherzustellen, fordert der Bundesverband:

1. Zentrale Forderung: Frühzeitig Qualitätsstandards für digitale Bildung implementieren!

Der Verband fordert die Sicherstellung von klaren Rahmenbedingungen mit Langzeitwirkung in den Fokus der Bildungsplattform zu rücken und weniger Gewicht auf die Finanzierung technischer Infrastruktur mit hoher Halbwertzeit zu legen! Eine fachkundige Qualitätssicherung von Lerninhalten anhand vorgegebener Kriterien sollte das zentrale Anliegen einer Nationalen Bildungsplattform sein. Dabei verweist der Verband darauf, dass Qualitätskriterien für digitale, asynchrone Bildungsangebote nicht neu definiert werden müssen. Fernunterrichtsanbieter in Deutschland entwickeln Bildungsangebote, die höchsten Qualitätsanforderungen folgen. Das Fernunterrichtsschutzgesetz (kurz: FernUSG) bietet ihnen einen klar definierten ordnungspolitischen Rahmen und gewährleistet Lernenden einen einmaligen Verbraucher:innenschutz. Der Verband bietet sich Partner:innen der Initiative Digitale Bildung an, Qualitätsstandards für digitale Bildungsangebote aus bestehenden Regularien heraus zu definieren. Die Nationale Bildungsplattform könne somit DIE Chance sein, einen einheitlichen ordnungspolitischen Rahmen für digitale Bildung zu schaffen, der sowohl staatlichen als auch privaten Anbietern einen gleichberechtigen Wettbewerb ermöglicht und gleichsam Lernenden höchste Qualität gewährt.

2. Transparente Betrachtung der einzelnen Bildungsstränge anstatt „one size fits all“:

Strukturelle Anforderungen des schulischen Bereiches weichen aufgrund anderer Zielgruppenerfordernisse stark z. B. von denjenigen der beruflichen Weiterbildung ab. Ohne eine notwendige Durchlässigkeit zu vernachlässigen, müssen die Besonderheiten der einzelnen Bereiche berücksichtigt werden. 

3. Marktkräfte dürfen nicht durch eine Datenbank außer Kraft gesetzt werden:

Es gibt bereits jetzt viele gute Beispiele für die Berücksichtigung der erforderlichen Digitalisierung der Bildung, die sich insbesondere auch aufgrund von Angebot und Nachfrage durchgesetzt haben. Für diese dürfen keine technischen Barrieren durch eine enge Schnittstellensicht aufgebaut werden. Geschaffen werden muss eine Transparenz der Rahmenbedingungen für Bildung des Einzelnen und für Bildungsprogramme der Unternehmen. Welche Rechte haben Beschäftigte und Unternehmen bei Inanspruchnahme von Bildung? Was habe ich von Bildung? Welche Förderung bekomme ich? Wie erfolgt die Qualitätssicherung?  

4. Frühzeitiger Einbezug aller Bildungsträger:

Der Weiterbildungsmarkt zeichnet sich durch eine Vielzahl von öffentlich- und privatfinanzierten Anbietern aus, welchen teilweise über eine jahrelange Erfahrung verfügen. Das dadurch aufgebaute Know-how muss unbedingt geteilt werden. Informationsbarrieren gilt es nun dringend abzubauen, z. B. durch frühzeitigen Einbezug von Branchenexpert:innen in Lenkungskreise etc.

5. Bedarfsgerechte Mittelverwertung:

Mit der Nationalen Weiterbildungsstrategie haben BMBF und BMAS 2019 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, welches bereits vor der Corona-Pandemie darauf abzielte, vor dem Hintergrund des digitalen Wandels Förderlücken in der Bildung zu schließen, neue Anreize zu setzen und bestehende Fördersysteme anzupassen. Aus Sicht des Bundesverbandes ist eine Mittelverwendung für ein bundesweites Förderprogramm, welches Anbieter output-orientiert die Entwicklung bedarfsgerechter Bildungsprogramme erleichtert, aufgrund der direkten Arbeitsmarktrelevanz zu priorisieren. Weiterbildungsanreize schafft man nicht durch Infrastruktur, sondern durch Förderung der Bildungswilligen. 

Gleichsam möchten wir als Verband, der zahlreiche etablierte Anbieter digitaler Bildung in Deutschland vertritt, die Bemühungen um die Nationale Bildungsplattform aufgreifen, um erneut eine dringende Forderung zu unterstreichen: Auch im staatlich zugelassenen Fernunterricht erworbene Abschlüsse müssen zeitnah in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eingeordnet und Fernunterricht als formale Bildung anerkannt werden. Die Entwicklung einer Plattform in Aussicht zu stellen, mit deren Hilfe passgenau digitale Bildungsangebote auf hinterlegte Qualifikationen von Lernenden gefunden werden sollen, aber gleichzeitig Bildungsanbietern die Zuordnung von Qualifikationsniveaus genau dieser Angebote zu verweigern, ist sicherlich nicht zielführend, um die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland zu erhöhen.

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter ist jederzeit bereit, mit den zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene in einen Dialog zu treten, um entsprechende Maßnahmen zu erörtern.

Ansprechpartner für weitergehende Fragen:
Bundesgeschäftsstelle
Tel. 030 – 767 856 970
geschaeftsstelle@fernstudienanbieter.de