Modernisierung des FernUSG jetzt angehen –
unsere Vorschläge zur Reform

Am 12. Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Auch unternehmerisch genutzte Weiterbildungsangebote – etwa aus dem Coaching- oder Mentoring-Bereich – können dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterliegen, wenn sie bestimmte Merkmale erfüllen. Dazu zählen insbesondere asynchrone Wissensvermittlung und eine Form der Lernerfolgskontrolle.

Was das bedeutet:

Viele digitale Bildungsformate sind künftig zulassungspflichtig – und müssen sich einer Prüfung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) stellen. Das betrifft nicht nur klassische Fernunterrichtsanbieter, sondern auch Coaches, digitale Trainer:innen und hybride Programme.

Was wir fordern:

Als Bundesverband der Fernstudienanbieter setzen wir uns für eine zeitgemäße, faire und innovationsfreundliche Reform des FernUSG ein. In unserem Positionspapier skizzieren wir konkrete Vorschläge zur Modernisierung des Gesetzes und laden Anbieter, Politik und Öffentlichkeit zum Dialog ein.

Wie wir unterstützen:

Wir unterstützen Anbieter digitaler Bildungsformate und bieten First Level Support!

 

Jetzt informieren und mitgestalten:

→ Infoflyer herunterladen
→ Positionspapier herunterladen
→ Gegenposition zur Abschaffungsforderung durch den Nationalen Normenkontrollrat (NKR)
→ Mitglied werden
→ Kontakt aufnehmen