
BGH-Urteil bringt Klarheit: Viele Online-Coachings sind ohne Zulassung nichtig
Der Bundesgerichtshof stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Weiterbildungsmarkt - Am 12. Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur rechtlichen Einordnung von Online-Coachings gefällt. Demnach unterliegen strukturierte, standardisierte Online-Programme zur Wissensvermittlung dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) – und sind nichtig, wenn sie ohne behördliche Zulassung durchgeführt werden. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die Coaching- und Weiterbildungsbranche.
Was genau wurde entschieden?
Laut dem BGH gelten Programme, die:
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vordefinierte Lernziele,
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ein festes Curriculum und
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überwiegend asynchrone Inhalte (z. B. aufgezeichnete Videos, digitale Tests, Lernplattformen)
beinhalten, als Fernunterricht im Sinne des FernUSG. Ohne die vorgeschriebene Zulassung sind solche Angebote rechtlich unwirksam – selbst dann, wenn Teilnehmende bereits gezahlt oder Leistungen in Anspruch genommen haben.
Begleitende 1:1-Sitzungen ändern daran nichts, wenn die eigentliche Wissensvermittlung über standardisierte Inhalte erfolgt.
Wen betrifft das?
Betroffen sind Anbieter:innen von Online-Kursen, die oft als "Coaching" vermarktet werden, in Wirklichkeit aber klar strukturierten Unterricht darstellen. Besonders relevant ist das Urteil für:
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Gründer:innen-Programme
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Freelancer-Coachings
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KMU-Angebote
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skalierbare Online-Akademien
Wichtig: Auch gewerbliche Kunden sind vom FernUSG geschützt. Es betrifft also nicht nur Privatpersonen.
Was jetzt zu tun ist: Angebote prüfen
Wer Online-Coachings oder digitale Lernangebote vertreibt, sollte umgehend prüfen:
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Gibt es standardisierte Inhalte?
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Sind Lernziele, Tests, Videolektionen oder Plattform-Zugänge enthalten?
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Handelt es sich um ein Curriculum, das unabhängig vom individuellen Lernbedarf angeboten wird?
Dann ist Vorsicht geboten. Ohne FernUSG-Zulassung drohen Abmahnungen, Rückforderungen und Imageschäden.
Der Bundesverband der Fernstudienanbieter hilft
Als Branchenvertretung unterstützen wir Bildungsträger, Coaches und neue Anbieter bei der rechtssicheren Konzeption und Umsetzung ihrer Angebote. Wir beraten:
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zur Anwendbarkeit des FernUSG,
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zum Zulassungsprozess
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und zu qualitätsgesicherten Umsetzungsmöglichkeiten.