BGH-Urteil bringt Klarheit: Viele Online-Coachings sind ohne Zulassung nichtig

Der Bundesgerichtshof stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Weiterbildungsmarkt - Am 12. Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur rechtlichen Einordnung von Online-Coachings gefällt. Demnach unterliegen strukturierte, standardisierte Online-Programme zur Wissensvermittlung dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) – und sind nichtig, wenn sie ohne behördliche Zulassung durchgeführt werden. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die Coaching- und Weiterbildungsbranche.

Was genau wurde entschieden?

Laut dem BGH gelten Programme, die:

  • vordefinierte Lernziele,

  • ein festes Curriculum und

  • überwiegend asynchrone Inhalte (z. B. aufgezeichnete Videos, digitale Tests, Lernplattformen)

beinhalten, als Fernunterricht im Sinne des FernUSG. Ohne die vorgeschriebene Zulassung sind solche Angebote rechtlich unwirksam – selbst dann, wenn Teilnehmende bereits gezahlt oder Leistungen in Anspruch genommen haben.

Begleitende 1:1-Sitzungen ändern daran nichts, wenn die eigentliche Wissensvermittlung über standardisierte Inhalte erfolgt.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Anbieter:innen von Online-Kursen, die oft als "Coaching" vermarktet werden, in Wirklichkeit aber klar strukturierten Unterricht darstellen. Besonders relevant ist das Urteil für:

  • Gründer:innen-Programme

  • Freelancer-Coachings

  • KMU-Angebote

  • skalierbare Online-Akademien

Wichtig: Auch gewerbliche Kunden sind vom FernUSG geschützt. Es betrifft also nicht nur Privatpersonen.

Was jetzt zu tun ist: Angebote prüfen

Wer Online-Coachings oder digitale Lernangebote vertreibt, sollte umgehend prüfen:

  • Gibt es standardisierte Inhalte?

  • Sind Lernziele, Tests, Videolektionen oder Plattform-Zugänge enthalten?

  • Handelt es sich um ein Curriculum, das unabhängig vom individuellen Lernbedarf angeboten wird?

Dann ist Vorsicht geboten. Ohne FernUSG-Zulassung drohen Abmahnungen, Rückforderungen und Imageschäden.

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter hilft

Als Branchenvertretung unterstützen wir Bildungsträger, Coaches und neue Anbieter bei der rechtssicheren Konzeption und Umsetzung ihrer Angebote. Wir beraten:

  • zur Anwendbarkeit des FernUSG,

  • zum Zulassungsprozess

  • und zu qualitätsgesicherten Umsetzungsmöglichkeiten.