Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG): Bundesverband der Fernstudienanbieter begrüßt Pläne der Koalition zur Novellierung

Mit der heutigen Unterzeichnung des neuen Koalitionsvertrages rückt die angekündigte Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) in greifbare Nähe. Der Bundesverband der Fernstudienanbieter begrüßt ausdrücklich das politische Vorhaben, dieses zentrale Verbraucherschutzgesetz an die Anforderungen einer zunehmend digitalen Bildungslandschaft anzupassen.

Fernunterricht ist heute weit mehr als der klassische Briefkurs vergangener Jahrzehnte: Moderne staatlich zugelassene Fernlehr- und Fernstudiengänge, geprüft durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), kombinieren unterschiedliche, meist digitale Lernmedien, ermöglichen flexible Lernorte und gewährleisten die Qualität durch eine kontinuierliche Lernzielüberprüfung und fachliche Betreuung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungszugang, fördern Future Skills und erschließen dringend benötigte Fachkräftepotenziale.

„Fernunterricht ist Teil der digitalen Bildungslandschaft Deutschlands und eine gleichwertige Alternative zu anderen Weiterbildungsformaten“, betont Andreas Vollmer, Präsident des Bundesverbandes der Fernstudienanbieter. „Eine Novellierung des FernUSG ist daher überfällig. Das Gesetz muss die heutige Vielfalt an digitalen Lernformen abbilden und gleichzeitig den hohen Standard im Verbraucherschutz erhalten.“

Das FernUSG aus dem Jahr 1976, zuletzt geringfügig 2022 angepasst, schützt Verbraucher:innen effektiv und sichert Qualität im Fernunterricht. Angesichts der Digitalisierung, neuer Lernformate und des steigenden Fachkräftemangels ist eine umfassende Überarbeitung jedoch unabdingbar. Zudem verdeutlichen aktuelle Urteile zu digitalen Coaching-Angeboten die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen.

Fernunterricht als Schlüssel für flexible und inklusive Weiterbildung

Fernunterricht ist die flexibelste Form der Weiterbildung: Er passt sich den Bedürfnissen von berufstätigen Erwachsenen ebenso an wie der Erschließung neuer Zielgruppen, um dem aktuellen Arbeitskräftemangel begegnen zu können. Ob in urbanen Ballungszentren oder in ländlichen Randregionen – Fernunterricht überwindet geografische Barrieren und ermöglicht Teilhabe an hochwertiger Bildung, unabhängig von Ort und Zeit. Die Methode ist inklusiv, berücksichtigt unterschiedliche Lebenssituationen und bietet Lernformate für verschiedenste Bildungsziele – von der Vorbereitung auf einen Schulabschluss über die berufliche Qualifizierung und Vorbereitung auf staatliche Prüfungen bis hin zum Masterabschluss im akademischen Fernstudium. Damit leistet Fernunterricht einen unverzichtbaren Beitrag zur Durchlässigkeit und Modernisierung des deutschen Bildungssystems.

Qualitätssicherung als Fundament digitaler Bildung

Der Verband warnt davor, den wachsenden Markt für digitale Bildungsangebote sich selbst zu überlassen: „Ohne verlässliche Qualitätsstandards droht ein unübersichtlicher Wildwuchs. Nur durch unabhängige Prüfstellen wie die ZFU und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) können Qualität und Verbraucherschutz auch künftig gewährleistet werden“, so Vollmer. Das Zulassungssiegel der ZFU bescheinigt Weiterbildungsinteressierten, dass versprochene Weiterbildungsziele mit der gebuchten Maßnahme und den zugrundliegenden Lehrmaterialien auch tatsächlich erreicht werden können. Zudem werden die Verträge zwischen Bildungsanbieter und Lernenden überprüft. Ein Zulassungssiegel bescheinigt schließlich nicht nur hohe Bildungsqualität, sondern auch zuverlässigen Verbraucherschutz. Dabei bringen die etablierten Verfahren zur Zulassung von Fernlehrgängen wertvolle Strukturen und Modelle für ein künftiges digitales Bildungsgesetz mit.

Charakteristische Merkmale modernen Fernunterrichts – wie personalisierte Lernpfade, Microlearning-Formate, multimediale Inhalte, Praxisnähe und klare Lernzielorientierung – werden in einem intensiven Zulassungsprozess überprüft. Fernunterricht bietet dadurch eine attraktive, qualitätsgesicherte Option für berufliche Weiterbildung im Rahmen des lebenslangen Lernens.

„Die Digitalisierung bietet enorme Chancen für die Bildung. Diese Chancen müssen genutzt werden – aber verantwortungsvoll. Die Modernisierung des FernUSG kann und muss hier den Rahmen setzen: für Innovation, Qualität und verlässlichen Verbraucherschutz“, erklärt der Verbandpräsident.

Konkrete Ideen zur Novellierung und für die Definition eines neuen zeitgemäßen Anwendungsbereichs des Gesetzes bringt der Verband mit seiner mehr als 50-jährigen Expertise auf dem Gebiet des Fernunterrichts gern in den politischen Prozess ein. Und dabei ist er nicht allein. Zusammen mit anderen Verbänden und Stakeholdern der Fernstudienbranche, wie beispielsweise dem Verband der Privaten Hochschulen (VPH) werden Vorschläge für eine Gesetzesnovellierung zeitnah erarbeitet.