FernUSG-Reform: Verband warnt vor Einschnitten bei Bildungsförderung

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter e. V. hat seine Stellungnahme zum geplanten Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts erweitert und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übermittelt. Anlass ist der ergänzte Referentenentwurf vom 5. Oktober 2026, der insbesondere Änderungen beim BAföG und beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vorsieht. Aus Sicht des Verbandes drohen dadurch erhebliche Nachteile für Lernende und Bildungsanbieter.

Bereits in seiner Stellungnahme vom 10. September hatte sich der Bundesverband deutlich gegen die geplante Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) ausgesprochen. Der Verband unterstützt ausdrücklich eine Modernisierung des gesetzlichen Rahmens, lehnt dessen ersatzlose Aufhebung jedoch ab. Denn damit drohen bewährte Strukturen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes verloren zu gehen, während wichtige Fragen zur künftigen Zuständigkeit, Anerkennung und Förderung von Fernlehrgängen ungeklärt bleiben.

Mit der nun vorgelegten Ergänzung rücken insbesondere die Auswirkungen auf die öffentliche Bildungsförderung in den Fokus.

Aufstiegs-BAföG: Fernunterricht darf nicht schlechtergestellt werden

Besonders kritisch bewertet der Bundesverband die geplante Neuregelung im AFBG. Für bestimmte, insbesondere asynchron durchgeführte Fernlehrgänge soll der maximal förderfähige Betrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bislang 15.000 Euro auf 10.000 Euro sinken.

Der Verband sieht darin eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung einer etablierten und qualitätsgesicherten Lernform. Dass asynchrone Bildungsangebote grundsätzlich geringere Kosten verursachen, ist aus seiner Sicht kein tragfähiges Argument für eine pauschale Kürzung der Förderung. Zudem sollen zusätzliche Anforderungen an Leistungskontrollen und Teilnahmenachweise eingeführt werden, die den Verwaltungsaufwand erhöhen und die zeitliche Flexibilität der Lernenden einschränken könnten.

Wer digitale Bildungsangebote stärken will, darf sie im Förderrecht nicht gleichzeitig benachteiligen. Entscheidend für die Förderung müssen das Qualifizierungsziel und die Qualität einer Bildungsmaßnahme sein – nicht die Frage, ob Lernende vor Ort, live online oder zeitlich flexibel lernen.

BAföG: Bildungschancen auf dem Zweiten Bildungsweg erhalten

Auch die vorgesehene Streichung des § 3 BAföG lehnt der Bundesverband ausdrücklich ab. Fernunterricht eröffnet insbesondere Menschen ohne Schulabschluss die Möglichkeit, auf dem Zweiten Bildungsweg einen staatlich anerkannten Abschluss nachzuholen.

Gerade für Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen, beruflichen oder familiären Lebenssituation keine Präsenzschule besuchen können, ist diese Form des Lernens häufig der einzige realistische Zugang zu weiterführender Bildung. Die geplante Änderung könnte bestehende Fördermöglichkeiten beseitigen und damit zusätzliche Hürden für diejenigen schaffen, die besonders auf flexible Bildungswege angewiesen sind.

Der Verband fordert deshalb, die Förderbedingungen nicht einzuschränken, sondern stärker an den tatsächlichen Lebensrealitäten der Lernenden auszurichten.

Modernisieren statt Abschaffen

Über die Förderfragen hinaus hält der Bundesverband an seiner grundsätzlichen Kritik fest: Die geplante Abschaffung des FernUSG löst weder die Qualitäts- und Abgrenzungsfragen des digitalen Bildungsmarktes noch die zahlreichen Anschlussprobleme im Förder-, Steuer-, Schul- und Prüfungsrecht.

Statt bundeseinheitlicher Standards drohen neue Zuständigkeiten, Doppelprüfungen und zusätzliche Bürokratie in den Ländern. Auch das Verhältnis zwischen FernUSG, dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen und der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist weiterhin nicht hinreichend geklärt.

Der Bundesverband fordert daher eine echte Modernisierung des Fernunterrichtsrechts, die digitale Innovation ermöglicht, Lernende schützt, die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Lernformen gewährleistet und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards sichert.

Die vollständige, am 19. Oktober 2026 aktualisierte Stellungnahme des Bundesverbandes mit allen Forderungen und Änderungsvorschlägen steht hier zum Download bereit: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts