
Bundesverband fordert Reform des FernUSG
Mit seinem Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt: Auch unternehmerisch genutzte Online-Coachings und digitale Weiterbildungsangebote können dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterfallen – insbesondere bei asynchroner Wissensvermittlung und Lernerfolgskontrolle.
„Das Urteil schafft Klarheit – aber auch akuten Handlungsbedarf“, so Karsten Theil, Politischer Referent des Bundesverbands der Fernstudienanbieter. „Viele Anbieter, die bisher außerhalb des FernUSG agiert haben, sind nun zulassungspflichtig. Damit steigen die Anforderungen – aber auch die Chancen auf mehr Qualität und Verbraucherschutz.“
In einem neuen Positionspapier fordert der Verband eine umfassende Modernisierung des FernUSG. Zentrale Punkte: klare Abgrenzung des Anwendungsbereichs, moderne Erfolgskontrollen, der Abbau von Bürokratie und die Integration digitaler Lernrealitäten.
Präsenzworkshop: ZFU-Zulassung in der Praxis
Für alle Anbieter digitaler Bildung, die vor ihrer ersten ZFU-Zulassung stehen : → Praxisnaher Workshop am 28. Oktober in Berlin
Weitere Informationen:
→ Positionspapier herunterladen
→ Kontakt: geschaeftsstelle@fernstudienanbieter.de