Bundesverband fordert Reform des FernUSG

Mit seinem Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt: Auch unternehmerisch genutzte Online-Coachings und digitale Weiterbildungsangebote können dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterfallen – insbesondere bei asynchroner Wissensvermittlung und Lernerfolgskontrolle.

„Das Urteil schafft Klarheit – aber auch akuten Handlungsbedarf“, so Karsten Theil, Politischer Referent des Bundesverbands der Fernstudienanbieter. „Viele Anbieter, die bisher außerhalb des FernUSG agiert haben, sind nun zulassungspflichtig. Damit steigen die Anforderungen – aber auch die Chancen auf mehr Qualität und Verbraucherschutz.“

In einem neuen Positionspapier fordert der Verband eine umfassende Modernisierung des FernUSG. Zentrale Punkte: klare Abgrenzung des Anwendungsbereichs, moderne Erfolgskontrollen, der Abbau von Bürokratie und die Integration digitaler Lernrealitäten.

Infowebinar am 14. August
Anbieter, die sich über die Folgen des BGH-Urteils informieren möchten, lädt der Verband zu einem kostenfreien Infowebinar am 14. August 2025 ein. Thema: → Fernunterricht oder nicht? – Was das BGH-Urteil jetzt für Bildungsanbieter bedeutet

Weitere Informationen:
→ Positionspapier herunterladen
→ Kontakt: geschaeftsstelle@fernstudienanbieter.de