Online-Klausuren:

Rechtssichere Bildung und Chancengleichheit für alle ermöglichen! 

Digitale Möglichkeiten erlauben zunehmend auch den Einsatz von Online-Formaten in der Bildung. Diese Entwicklung wurde von der Corona-Pandemie beschleunigt und teilweise erst möglich gemacht. Dabei haben Schulen/Hochschulen nicht nur Unterricht/Vorlesungen in Online-Formate umgestellt, sondern auch deren Prüfungen. Fernstudienanbieter haben bereits VOR der Pandemie Online-Klausur-Konzepte entwickelt, um insbesondere speziellen Zielgruppen (z. B. Berufstätige oder Spitzensportler:innen) durch individualisierte Online-Klausuren eine gesellschaftliche Teilhabe an (akademischer) Bildung zu ermöglichen. Empirische Auswertungen zeigen, dass Studierende dieser Zielgruppen dieses Format flexibel und insbesondere zu Uhrzeiten nutzen, an denen herkömmliche Präsenzangebote nicht durchgeführt werden. Evaluierungsergebnisse von erfahrenen Mitgliedsfernhochschulen zeigen zudem, dass die Qualität des Online-Klausurformats, sowohl vorbereitend für die Klausur in technischer wie auch in didaktischer Hinsicht als auch bei der Klausurdurchführung, auf sehr hohem Niveau ist und von den Studierenden – auch unabhängig von Corona – stark angenommen, akzeptiert und honoriert wird.

Durch die föderale Organisation von Bildung in Deutschland gibt es unterschiedliche Bildungs- und Hochschulgesetze, die Online-Prüfungen nicht oder explizit regeln. 

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter unterstützt es, wenn für die Anwendung von Online-Klausuren als Ergänzung des herkömmlichen Prüfungswesens durch die Auswirkungen der Pandemie neue Standards entwickelt und Rechtssicherheit für bisherige Präsenzanbieter reguliert werden, solange der bewährte Einsatz von Online-Klausuren im Fernstudium dadurch nicht be-/verhindert wird. 

Um rechtssicher Bildung und Chancengleichheit für alle durch (individualisierte) Online-Klausuren zu ermöglichen hat der Bundesverband seine Stellungnahmen und Forderungen dazu in folgende drei Punkte zusammengefasst:

1. Online-Prüfungen können traditionelle Präsenz-Prüfungsformate ergänzen und sind in Form der so genannten Proctoring-Technologie datenschutzkonform. Da rechtssichere Online-Klausuren – insbesondere individualisiert – andere Anforderungen (z. B. technische Durchführung) erfüllen müssen, können diese nicht Präsenzklausuren 1:1 kopieren oder 1:1 mit diesen verglichen werden, weshalb es für deren Regulierung spezifischer Anpassungen bedarf

2. In jedem Falle bieten Online-Prüfungen, wie jedes Online-Format, zeit- und ortsunabhängige Bildungsalternativen für Menschen, die sich neben Beruf, Familie, Spitzensport oder Handicap bilden oder weiterbilden wollen. Vielfach entstehen erst durch diese Formate Zugänge zu diversen Zielgruppen, die in einem Präsenzformat evtl. gar keinen Zugang zu Bildung hätten.

3. Zum Teil werden gerade Online-Prüfungen unter datenschutzrechtlichen Aspekten kritisch betrachtet. Dabei gibt es ausreichende Rechtsprechungen, die bei einer Aufzeichnung der Prüfung als Videoformat aufgrund der Freiwilligkeit weder einen Eingriff in Privatsphäre noch den Schutz der privaten Wohnung erkennen. Vielmehr dienen archivierte Aufzeichnungen bis zur Löschung nach Ablauf der Einspruchsfristen dazu, Betrugsversuche rechtssicher zu verhindern. 

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter bietet seine bereits vor der Pandemie entwickelte Expertise für sichere Online-Klausuren den zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene an, um im Dialog Qualitätsstandards zu entwickeln, die für alle Studienformate funktionieren.

Ansprechpartner für weitergehende Fragen: 
Bundesgeschäftsstelle
Tel. 030 – 767 856 970
geschaeftsstelle@fernstudienanbieter.de